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Wer bekommt das Geld bei einer Besitzstörungsklage?

Ein weit verbreitetes Missverständnis ist, dass bei einer erfolgreichen Besitzstörungsklage in Österreich ein Geldbetrag an den Kläger ausbezahlt wird. Tatsächlich geht es bei einer solchen Klage jedoch primär und eine zukünftige Unterlassung und um die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands, sprich die Räumung des unerlaubt genutzten Privatparkplatzes.

Geld fließt in dieser Angelegenheit in der Regel nicht direkt an den Kläger. Stattdessen werden die entstandenen Kosten erstattet. Das können die Gebühren für die Halterauskunft sein, Gerichtsgebühren sowie die Anwaltskosten. In einigen Fällen kann es auch zu einer Aufwandsentschädigung für den Betroffenen kommen.

Die Praxis zeigt, dass ein Vergleichsangebot durch den Anwalt oft die effizienteste Lösung für beide Seiten darstellt. Dieses Angebot ist für den Störer in der Regel günstiger als die Gesamtkosten eines Gerichtsverfahrens, die auch die Anwaltskosten beider Parteien und die Gerichtsgebühren umfassen. Und dabei ist es einfacher dem Betroffene eine Aufwandsentschädigung auszubezahlen.

So ist das Ziel der Besitzstörungsklage nicht etwa eine finanzielle Bereicherung, sondern vielmehr die schnelle und kosteneffiziente Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustands und eine zukünftige Unterlassung. Für den Kläger bedeutet dies im besten Fall die Räumung des Parkplatzes und die Erstattung der angefallenen Kosten.

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